Vollzeitpflegeverhältnisse Haupteintrag
Beratung, Betreuung und Unterstützung von Vollzeitpflegeverhältnissen
In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Landkreises Rotenburg/Wümme unterstützen und beraten wir die Pflegeeltern, die Pflegekinder und die Herkunftsfamilien der Pflegekinder.
Grundsätzliches - Definition
Die Zuweisung einer dieser Maßnahmen erfolgt ausschließlich durch ein Jugendstrafgericht, wobei das Ziel ist, den Jugendlichen nachhaltig alternative Verhaltensstrategien zur Straffreiheit zu vermitteln.
Eine aktive Mitarbeit der Jugendlichen kann nur erfolgen, wenn das bisherige eigene Verhalten reflektiert und selbstkritisch beurteilt wird. Die Jugendlichen müssen sich ihres Fehlverhaltens bewusst sein. Es soll deutlich werden, dass eigene (straffällige) Handlungen nicht angemessen waren. Für die Sozialpädagogen ist es wichtig, die Situation, die zur Straffälligkeit geführt hat zu erkennen und warum der Jugendliche in der betreffenden Situation keine Verhaltensalternativen gesehen hat.
Dies erfordert eine vertrauensvolle und annehmende Haltung der Sozialpädagogen, so wie die ganzheitliche Betrachtung des Deliktes im sozialen Spannungsfeld des Jugendlichen.
Am Ende der Maßnahme soll der Jugendliche in der Lage sein, eigene Verhaltensstrategien zu entwickeln und im Bedarfsfall anzuwenden.
-
Soziale Trainigskurse
-
Betreuungsweisungen
-
Täter-Opfer-Ausgleich
-
Sozialpädagogsich betreute gemeinnützige Arbeitsleistungen
Unter dem Begriff „Flexible Erziehungshilfen” verstehen wir ambulante Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe gem. §§27 ff. Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG). Diese beinhalten ein umfangreiches Angebot an pädagogischen, beratenden und rechtlichen Maßnahmen für Familien und Jugendliche, die Unterstützung benötigen bei:
-
Erziehungsfragen
-
familiären Spannungen
-
Veränderungen durch Krisen in der Familie,
z.B. durch Krankheit, Tod, Scheidung -
Suchtverhalten
-
Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen
-
schulischen Probleme
Unser Angebot im Detail:
-
Sozialpädagogische Familienhilfen
-
Erziehungsbeistandschaften
-
Jugendstrafrecht (Betreuungsweisungen, Trainingskurse,
Täter-Opfer-Ausgleich, Vermittlung gemeinnütziger Arbeit) -
Schulsozialarbeit an der Grundschule Sittensen
-
Schulische Integrationshilfe
Die Hilfe zur Erziehung beginnt mit der Erstellung eines Hilfeplanes, an dem Familie, Jugendamt und SozialarbeiterIn beteiligt sind. Gemeinsam werden Ziele und Inhalte der Hilfegewährung festgelegt und regelmäßig überprüft. Die Umsetzung der Hilfe richtet sich nach diesen Inhalten und Zielen und kann z.B. folgende Themen umfassen:
-
Einzel- und Familiengespräche
-
Entwicklung schulischer und beruflicher Perspektiven
-
sinnvolle und konstruktive Freizeitgestaltung
-
Kontakte und Begleitungen zu Institutionen und Behörde
Die Hilfe zur Erziehung ist für die Familien, Kinder und Jugendliche üblicherweise kostenlos und erfolgt über den Landkreis Rotenburg/Wümme. Die Bewilligung einer Hilfegewährung erfolgt durch das örtliche Jugendamt nach Antragstellung.