Flexible Erziehungshilfen
Unter dem Begriff „Flexible Erziehungshilfen” verstehen wir ambulante Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe gem. §§27 ff. Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG). Diese beinhalten ein umfangreiches Angebot an pädagogischen, beratenden und rechtlichen Maßnahmen für Familien und Jugendliche, die Unterstützung benötigen bei:
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Erziehungsfragen
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familiären Spannungen
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Veränderungen durch Krisen in der Familie,
z.B. durch Krankheit, Tod, Scheidung -
Suchtverhalten
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Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen
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schulischen Probleme
Unser Angebot im Detail:
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Sozialpädagogische Familienhilfen
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Erziehungsbeistandschaften
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Jugendstrafrecht (Betreuungsweisungen, Trainingskurse,
Täter-Opfer-Ausgleich, Vermittlung gemeinnütziger Arbeit) -
Schulsozialarbeit an der Grundschule Sittensen
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Schulische Integrationshilfe